KEF-Debatte im Kantonsrat: Rede zum öffentlichen Verkehr

Heute konnte ich im Kantonsrat zu einer KEF-Erklärung (Antrag zum konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan) sprechen, die beim öffentlichen Verkehr ab 2017 jährlich 134 Millionen einsparen will. Da sind wir von der SP dagegen und unten sind meine Argumente in meiner Rede.

 

Es gilt das gesprochene Wort.

 

 

 

Sehr geehrte Ratspräsidentin

Geehrte Mitglieder des Regierungsrates

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen

 

Wir sind stolz auf unseren öffentlichen Verkehr und wir werden zu Recht von unseren Nachbarn, viel mehr von vielen Regionen auf der ganzen Welt, um unser Angebot im öffentlichen Verkehr beneidet.

Und wir, da bin ich überzeugt, dass ich für eine grosse Mehrheit der Zürcher Bevölkerung spreche, wollen auch in einem wachsenden Kanton auf unseren öffentlichen Verkehr stolz sein.

Und diesen stolz will dieser Antrag nun negieren? Nein der Antrag will unseren öffentlichen Verkehr und damit unseren stolz kaputt machen!

Nun müssen wir uns halt mal die Funktionsweise der Finanzierung des öffentlichen Verkehrs und der Leistungsgruppe 5210 genauer anschauen.

Ganz wichtig ist es hier das Gesetz über den öffentlichen Personenverkehr 740.1 zu kennen.

Darin empfehle ich Ihnen den §26 Absatz 2 zu studieren. Wenn der Kanton seinen Beitrag an die Unterdeckung senkt, machen dies die Gemeinden für ihre Hälfte auch. So sind vielleicht ein paar Gemeinden glücklich; der öffentliche Verkehr hat aber gleich den doppelten Betrag weniger zur Verfügung.

Oder den §31 der den Kantonsrat verpflichtet jährlich 70 Millionen in den Verkehrsfonds einzuzahlen. Dies haben wir mit dem Betrag von 16.6 Millionen für das Jahr 2016 bereits sträflich unterschritten. Wenn wir das über viele Jahre, und diese KEF-Erklärung bezieht sich immerhin auf 3 Jahre, so machen, dann ist der Verkehrsfonds ziemlich schnell abgebaut, auch wenn die aktuell eingelegte knappe Milliarde nach sehr viel tönt.

Dann sollten wir uns auch noch mit der Verordnung über das Angebot im öffentlichen Personenverkehr 740.3 befassen.

Darin ist in §4 festgelegt, dass jedes zusammenhängende Siedlungsgebiet von mindestens 300 Einwohnern, Arbeits- oder Ausbildungsplätzen mit mindestens einer Haltestelle zu erschliessen ist.

Und in §11 Absatz 2 ist festgelegt, dass das Angebot pro Linie und Richtung mindestens 12 Kurse pro Tag umfassen muss.

Natürlich kann man Gesetze ändern und so das Angebot ausdünnen. Aber wie sie von der anderen Ratsseite das per 2017 machen wollen, ist mir ein Rätsel.

Auch der Regierungsrat macht sich sicher schon vertiefte Gedanken, welche Gesetze er ändern will. Und wie er die Gesetze ändern will. Aber auch der Regierungsrat ist stolz auf unseren öffentlichen Verkehr und wird diesen nicht leichtfertig so zusammenstreichen, dass das Gesamtsystem nicht mehr funktioniert.

Zur Auswahl was zusammengestrichen werden soll haben wir ja nun die Liste in der Antwort zu unserer dringlichen Anfrage 301/2015 aus der ersichtlich ist, welches Angebot im Kanton Zürich von einer Streichung gefährdet ist. Da sind nun auch die Kantonsrätinnen und Kantonsräte der betroffenen Wahlkreise ganz direkt gefordert.

Ganz direkt mit diesem Antrag verknüpft ist das Geschäft 5214: Rahmenkredit für den ZVV. Wer diese KEF-Erklärung unterstützt muss den Rahmenkredit eigentlich ablehnen. Denn er fällt 2017 in die gleiche Periode und betrifft die gleiche Leistungsgruppe. Aber ich bin beruhigt, dass dies nicht passieren wird, da wir in der Schlussabstimmung der KEVU dem ZVV unsere Unterstützung versprochen haben.

Und zum Schluss möchte ich noch darauf hinweisen, dass ein Zusammenstreichen im öffentlichen Verkehr eine Spitzenmassnahme für den motorisierten Individualverkehr ist. Also können wir unsere Umweltschutzziele in den Bereichen von Luft und Lärm gleich vergessen. Oder ich freue mich auf die vermehrten Facebookposts von Menschen aus dem Stau. Über die Platzverhältnisse in den Zentrumsgebieten und den Problemen auch von Gewerbefahrten hier kann ich mich nun leider nicht mehr auslassen, aber darauf werden wir sicher in anderen Ratsdebatten wieder eingehen können.

Bitte lehnen sie diesen Knebelantrag ab und bleiben wir stolz auf unseren öffentlichen Verkehr!